|| AGB ||
Vorrang

Wir liefern und vermieten ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn Sie im Einzelfall ausdrücklich mit uns vereinbart wurden.


Preise & Zahlung


Der Rechnungsbetrag wird ohne Abzug und sofern nichts anderes vereinbart ist, bei Anlieferung in bar fällig, bei Rechnungsstellung innerhalb 7 Tagen nach Rechnungserhalt. Er erfolgt die Abrechnung der bestellten Menge bzw. des Pauschalpreises. Eine Nachverhandlung des vereinbarten Pauschalpreises oder aufgrund geringerer Personenanzahlen als wie bestellt, ist ausgeschlossen. Bei einem Waren-/ Leistungswert ab 1.000,00 € erfolgt bis 8 Tage vor Leistung eine Vorkasse durch den Auftraggeber von 60% des gesamten Rechnungsbetrages.


Termine


Selbstverständlich bemühen wir uns, alle vereinbarten Termine genauestens einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, räumt uns der Kunde eine Toleranz von 60 Minuten ein.


Stornierung


Bei der Stornierung von bereits erteilten Gesamtaufträgen berechnen wir:
- 10 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 25% des Auftrages
- 5 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 50% des Auftrages
- 2 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 75% des Auftrages
Bei Stornierungen am Liefertag behalten wir uns vor bis zu 100% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen.


Änderungen


Geringfügige Änderungen in unserem Buffet- und Speisenangebot können saison- oder qualitätsbedingt auftreten.


Transportkosten und Haftungen


Der Mindesttransportpreis für Lieferungen und Abholung von Speisen, Getränken und Geschirr bzw. Mobiliar beträgt 25,00 EUR im Rostocker Stadtgebiet. Wir behalten uns vor, den Auf- und Abbau, sowie das Be- und Entladezeiten nach gesondertem Aufwand zu berechnen.
Versenden wir Ware oder sonstigen Mietgegenstand außerhalb unseres Firmensitzes in 18147 Rostock-Gehlsdorf, Am Hechtgraben 14, geht die Haftung an den Kunden über, sobald wir die Ware dem Kurier, Frachtführer oder sonstigen Dritten übergeben haben. Bei Warenlieferung mit unseren eigenen Fahrzeugen und Mitarbeitern geht die Gefahrtragung mit dem Zeitpunkt der Fahrzeugankunft am Bestimmungsort über.


Mängel

Bitte überprüfen Sie die Ware bei Ankunft auf eventuelle Mängel und zeigen Sie diese sofort an. Sollte keine Beanstandung der Ware nach Eintreffen stattfinden, gilt der Mietgegenstand als angenommen und ist zur vollen Zahlung gültig.


Schadensersatzpflicht

Wir sind dem Kunden ausschließlich dann zum Schadensersatz verpflichtet, wenn uns oder einem leitenden Mitarbeiter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung des Schadens nachgewiesen werden können.
Gibt der Kunde die Mietsache nicht oder beschädigt zurück, so ist dieser zum Schadenersatz verpflichtet. Ferner muss der Mieter den Mietzins für die Ware so lange tragen, bis die beschädigte Sache wiederhergestellt ist oder für den entsprechenden Ersatz gesorgt wurde.


Mietpreis - Mieteinheit - Übergabe / Rückgabe

Alle aufgeführten Mietpreise beziehen sich auf eine Mieteinheit von drei Tagen ohne Sonn- und Feiertagen. Die Abholtage (Lieferung und Rückgabe) gelten als jeweils ganzen Tag. Nimmt der Kunde die Ware über eine Mieteinheit hinaus in Anspruch, sind wir berechtigt, eine Gebühr in voller Höhe zu erheben.
Der Kunde ist zur Rückgabe des Mietgegenstandes innerhalb der vereinbarten Mieteinheit verpflichtet. Ansonsten muss er die Ersatzkosten in vollem Umfang tragen.


Vertragszweck


Der Kunde darf den Mietgegenstand nur zum vereinbarten Zweck und am selben Ort benutzen.



Pflichten des Kunden


Der Kunde ist, sofern keine Gegenabsprache getroffen wurde, verpflichtet:
- den Mietgegenstand auf eigene Kosten gegen alle Risiken zu versichern
- uns sofort zu informieren, wenn der Mietgegenstand beschädigt / reparaturbedürftig ist
- alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Benutzung des Mietobjektes auf seine Kosten einzuholen.


Besichtigungsrecht

Es bleibt uns vorbehalten, alle von uns gestellten Mietobjekte jederzeit zu besichtigen, zurückzunehmen oder notwendige Maßnahmen zu seiner Erhaltung zu treffen, sofern die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes besteht.


Eigentumsvorbehalterecht

Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren und Transportmitteln vor.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe und Zahlung ist Rostock.
Gerichtsstand ist Rostock.



Sol Catering GmbH, Am Hechtgraben 14, 18147 Rostock


Im Mai 2009